Zahlungsdienste für Minderjährige: Stripe, PayPal und Co.
Kurz: Wer Geld online einnehmen will, braucht einen Zahlungsdienstleister. Die meisten verlangen aber Volljährigkeit oder lassen Minderjährige nur über einen gesetzlichen Vertreter zu. Deshalb ist die Frage nach dem Alter früh zu klären.
Warum Alter eine Rolle spielt
Zahlungsdienste müssen Kunden identifizieren (Geldwäschegesetz) und schließen Verträge. Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig (§ 106 ff. BGB): Verträge brauchen die Zustimmung der Eltern. Ein Gewerbe braucht zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts (§ 112 BGB), siehe Verträge und AGB für kleine Gründer.
Praktische Möglichkeiten
- Eltern als Vertragspartner: Ein Elternteil eröffnet das Konto beim Dienst und verantwortet es. Steuerlich und rechtlich bleibt das ein Konstrukt, das man ehrlich gestalten muss (wer ist Unternehmer?).
- Konto mit Erlaubnis: Manche Dienste lassen Jugendliche ab einem Alter (oft 16 oder 18) mit Zustimmung zu. Die Bedingungen ändern sich, aktuelle AGB prüfen.
- Marktplätze und Plattformen: Verkaufen über Plattformen, die selbst Zahlungen abwickeln, vermeidet ein eigenes Konto, hat aber Gebühren und Regeln.
- Zunächst ohne Online-Zahlung: Überweisung auf ein Jugendkonto bzw. Barzahlung, wenn der Umfang klein ist.
Wichtig
- Nie falsche Angaben zu Alter oder Identität machen. Das verletzt die Bedingungen, kann Konten kosten und ist rechtlich heikel.
- Gebühren verstehen (zum Beispiel Prozent plus Festbetrag je Zahlung) und in die Preise rechnen.
- Einnahmen aus Online-Zahlungen sind Einnahmen im Sinne der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
- Das Thema Steuern bleibt unabhängig vom Dienst: Steuern für Schüler und Azubis mit Nebeneinkünften.
Dieser Text ist eine Orientierung. Welche Altersgrenze ein Dienst aktuell hat, steht in dessen Bedingungen.
Siehe auch: Widerruf und Kündigung bei digitalen Abos