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Garantie und Gewährleistung

Kurz: Gewährleistung ist das gesetzliche Recht, bei einem mangelhaften Produkt Nacherfüllung, Preisminderung oder Rücktritt zu verlangen. Garantie ist dagegen ein freiwilliges Zusatzversprechen von Hersteller oder Händler.

Genauer: Die Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller, und gilt bei neuen Waren in Deutschland zwei Jahre ab Übergabe. Eine Garantie gibt es nur, wenn jemand sie ausdrücklich verspricht. Sie ergänzt die Gewährleistung, ersetzt sie aber nie.

Kontext bei uns: Der Dokumenten-Tresor legt beim Foto eines Kassenbons automatisch ein Garantie-Ende von 24 Monaten an und erinnert vor Ablauf. Das ist die Gewährleistungsfrist, keine Herstellergarantie.

Im Detail

Keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Einordnung.

Gewährleistung (gesetzlich)

  • Gegner ist der Verkäufer. Der Hersteller muss nichts leisten, auch wenn er es manchmal freiwillig tut.
  • Frist: bei neuen Sachen zwei Jahre (§ 438 BGB), bei gebrauchten kann sie vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden, aber nur bei Verkauf an Verbraucher mit klarer Vereinbarung.
  • Beweislastumkehr: In den ersten zwölf Monaten wird vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf da war. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Fehler kein Verschleiß oder Bedienfehler ist.
  • Reihenfolge der Rechte: zuerst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz), danach Preisminderung oder Rücktritt, wenn die Nacherfüllung scheitert oder verweigert wird.
  • Ein Gutschein statt Reparatur muss man nicht akzeptieren.

Garantie (freiwillig)

  • Sie kann Hersteller, Händler oder ein Versicherer geben. Die Bedingungen stehen in der Garantieerklärung, etwa Dauer, Umfang, Ausschlüsse und wer die Versandkosten trägt.
  • Die Garantie kann länger sein als die Gewährleistung, etwa fünf Jahre bei manchen Geräten.
  • Die Haltbarkeitsgarantie des Herstellers kann Verbraucher zusätzlich schützen; sie muss klar formuliert sein.

Praktische Tipps

  • Kassenbon oder Rechnung immer aufheben. Ohne Nachweis wird die Durchsetzung schwer.
  • Mangel schriftlich melden und eine Frist zur Nacherfüllung setzen.
  • Bei Streit hilft die Verbraucherzentrale oder eine Verbraucherschlichtungsstelle.

Siehe auch: Widerrufsrecht im Fernabsatz, Aufbewahrungsfristen für Belege, AGB