EMZETT.
Login

Recht auf Reparatur

Kurz: Das Recht auf Reparatur soll Geräte länger nutzbar machen, indem Hersteller Ersatzteile, Anleitungen und Reparaturen zu fairen Bedingungen bereitstellen müssen.

Genauer: In der EU gelten Ökodesign-Regeln für Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Kühlschränke und mehr: Ersatzteile müssen mehrere Jahre lieferbar sein, Reparaturen ohne Spezialwerkzeug möglich, und die Reparaturinformationen zugänglich. Eine EU-Richtlinie verpflichtet Hersteller zudem, Reparaturen auch außerhalb der Gewährleistung anzubieten.

Im Detail

  • Verklebte Akkus, Spezialschrauben, Software-Sperren: Sie verhindern Reparaturen und stehen in der Kritik.
  • Reparaturindex: Frankreich vergibt Reparatur-Noten von 1 bis 10 für Geräte.
  • Selbst reparieren: Anleitungen von iFixit, Ersatzteile im Fachhandel. Akkus und Netzspannung nur mit Wissen öffnen.
  • Garantie: Ein Austausch durch Dritte kann die Herstellergarantie beeinflussen, die gesetzliche Gewährleistung bleibt (Garantie und Gewährleistung).
  • Elektroschrott: Alte Geräte nicht in den Hausmüll, sondern zu Sammelstellen (Elektroschrott und Entsorgung).

Siehe auch: Garantie und Gewährleistung, Elektroschrott und Entsorgung