EMZETT.
Login

Kündigungsfrist und automatische Verlängerung

Kurz: Die Kündigungsfrist sagt, wie lange vor Vertragsende man kündigen muss. Verlängert sich ein Vertrag automatisch, entsteht eine Frist, die man leicht verpasst.

Genauer: Wer zu spät kündigt, ist meist für die nächste Laufzeit gebunden. Für Verbraucherverträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt: Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen.

Kontext bei uns: Der Kündigungs-Radar rechnet aus Laufzeit-Ende, Verlängerung und Frist das letzte Kündigungsdatum aus und erinnert per Kalender-Datei. Er erstellt auch einen Entwurf für das Kündigungsschreiben (keine Rechtsberatung).

Im Detail

Keine Rechtsberatung.

Fristen richtig lesen

  • Frist zum Laufzeitende: „drei Monate zum Monatsende” heißt: spätestens am Tag vor dem Beginn der letzten drei Monate zugehen.
  • Zugang zählt: Maßgeblich ist, dass die Kündigung beim Anbieter ankommt, nicht dass man sie abschickt.
  • Form: Für Verbraucher reicht bei neuen Verträgen oft Textform (E-Mail). Der Anbieter darf keine strengere Form verlangen als der Vertrag selbst.
  • Kündigungsbutton: Online abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse müssen eine leicht auffindbare Kündigungsmöglichkeit auf der Website haben (Kündigungsbutton (§ 312k BGB)).

Sonderkündigungsrechte

  • Preiserhöhung, Umzug, Leistungsänderung oder Tod können außerordentliche Kündigungen erlauben.
  • Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, wenn eine Fortsetzung unzumutbar ist.

Tipps

  • Kündigungsdatum direkt nach dem Abschluss in den Kalender eintragen.
  • Kündigung per Einschreiben oder mit Bestätigungsmail sichern.
  • Eingangsbestätigung aufheben.

Siehe auch: Garantie und Gewährleistung, Abo-Falle erkennen