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Rundfunkbeitrag: Wer zahlt und wer sich befreien lassen kann

Kurz: Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung bezahlt, nicht pro Person oder Gerät; Auszubildende mit BAföG oder BAB können sich befreien lassen.

Genauer: Der Beitrag finanziert ARD, ZDF und Deutschlandradio und wird vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingezogen. Er beträgt derzeit rund 18 Euro im Monat je Wohnung; für Betriebe und Fahrzeuge gelten eigene Regeln. Beträge und Regeln ändern sich; prüfe den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.

Im Detail

Grundregel

Zahlen muss eine Person pro Wohnung, unabhängig davon, wie viele dort leben oder ob Fernseher und Radio vorhanden sind. In einer Wohngemeinschaft teilt man sich den Beitrag, Zahlungspflichtig ist aber der, der angemeldet ist. Wer bei den Eltern wohnt, ist über deren Wohnung abgedeckt. Anmeldung der Wohnung erfolgt durch Einzug; Briefe des Beitragsservice sollte man nicht ignorieren.

Befreiung und Ermäßigung

Befreit werden auf Antrag unter anderem Empfänger von BAföG (bei Wohnung nicht bei Eltern), Berufsausbildungsbeihilfe, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld in bestimmten Fällen sowie Menschen mit bestimmten Behinderungen (ermäßigt). Zusätzlich gibt es Härtefallanträge. Der Antrag wird mit dem Bescheid der Behörde gestellt und gilt zeitlich befristet; er wirkt oft nur rückwirkend für drei Jahre oder gar nicht, daher früh stellen.

Zweitwohnung, Umzug, Abmeldung

Eine Zweitwohnung kann ggf. befreit werden. Beim Umzug in eine gemeinsame Wohnung mit jemandem, der bereits zahlt, kann man sich abmelden. Bei Auszug sofort abmelden, sonst läuft der Beitrag weiter. Ein bewusst nicht gezahlter Beitrag führt zu Mahnungen, Säumniszuschlägen und Vollstreckung.

Hinweise

Die Datenübermittlung an den Beitragsservice erfolgt über Meldebehörden. Schreibe Anfragen schriftlich oder über das Online-Konto, bewahre Bescheide auf und hänge den Befreiungsnachweis an. Bei Streit helfen Verbraucherzentralen.

Siehe auch: BAB und BAföG, Mietvertrag