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Überstunden und Arbeitszeit in der Ausbildung: Was erlaubt ist

Kurz: Auszubildende dürfen nicht dauerhaft Mehrarbeit leisten; Überstunden müssen angemessen vergütet oder ausgeglichen werden, und bei Minderjährigen gelten feste Höchstgrenzen.

Genauer: In der Ausbildung steht das Lernen im Vordergrund. Der Betrieb darf Azubis nur mit Tätigkeiten betrauen, die dem Ausbildungszweck dienen, und die Arbeitszeit ist gesetzlich begrenzt. Dies ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung; Zahlen und Regeln ändern sich und hängen von Branche, Tarifvertrag und Einzelfall ab. Bei Fragen helfen Ausbildungsberatung der Kammer, Betriebs-/Personalrat, JAV, Gewerkschaft oder Beratungsstellen.

Im Detail

Regeln für Volljährige

Es gilt das Arbeitszeitgesetz: in der Regel 8 Stunden pro Tag (bis 10 Stunden mit Ausgleich auf durchschnittlich 8 innerhalb von 6 Monaten), Ruhepausen (30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden) und mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit steht im Ausbildungsvertrag (häufig 35 bis 40 Stunden). Überstunden sind für Azubis nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie dem Ausbildungszweck dienen und angemessen sind. Sie müssen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden (§ 17 Abs. 7 BBiG).

Regeln für unter 18-Jährige (Jugendarbeitsschutzgesetz)

  • Höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche, 5-Tage-Woche.
  • Keine Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit (Ausnahmen in bestimmten Branchen, Gastronomie, Bäckerei).
  • Pausen: 30 Minuten bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden, 60 Minuten über 6 Stunden. Ruhezeit 12 Stunden.
  • Berufsschultag: Freistellung; an einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten) kein Betrieb danach, Anrechnung von 8 Stunden.
  • Urlaub: mindestens 30 Werktage bei unter 16, 27 bei unter 17, 25 bei unter 18 (nach Jugendarbeitsschutz).
  • Verbot gefährlicher Arbeiten, Pflicht zur Gesundheitsuntersuchung.

Typische Streitfälle

  • Dauerhafte Überstunden oder „Mädchen für alles“ statt Ausbildung: Das verstößt gegen das Ausbildungsziel.
  • Berufsschule und Prüfungen werden nicht als Arbeitszeit angerechnet.
  • Hausaufgaben/Berichtsheft: Der Betrieb muss Zeit dafür im Betrieb geben (Berichtsheft während der Ausbildungszeit).
  • Bereitschaft, Reisezeit, Schulungen zählen häufig zur Arbeitszeit.
  • Aufschreiben: Führe eigene Zeitaufzeichnungen.

Was tun?

  1. Sachlich ansprechen: Ausbilder, Vorgesetzte.
  2. Betriebs-/Personalrat, JAV, Gewerkschaft einschalten.
  3. Ausbildungsberatung der IHK/HWK (Beschwerde möglich; die Kammer überwacht die Ausbildung).
  4. Bei Gesundheitsgefahr oder Jugendschutzverstößen Gewerbeaufsicht/Arbeitsschutzbehörde.
  5. Dokumentieren (Zeiten, Aufgaben, Gespräche). Deine Rechte kannst du geltend machen, ohne Nachteile befürchten zu müssen: Benachteiligung wegen Rechtsausübung ist verboten.

Siehe auch: Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Berichtsheft, Ausbildungsvergütung