Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Deine Stimme im Betrieb
Kurz: Betriebsrat und JAV vertreten Beschäftigte und Azubis gegenüber der Betriebsleitung, achten auf Einhaltung von Gesetzen und Verträgen und sind Anlaufstelle bei Problemen.
Genauer: In Betrieben ab fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden; sind darunter Jugendliche und Auszubildende, kann zusätzlich eine JAV gebildet werden. Im öffentlichen Dienst entsprechen Personalrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dies ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung; Zahlen und Regeln ändern sich und hängen von Branche, Tarifvertrag und Einzelfall ab. Bei Fragen helfen Ausbildungsberatung der Kammer, Betriebs-/Personalrat, JAV, Gewerkschaft oder Beratungsstellen.
Im Detail
Was sie tun
- Überwachen, dass Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden (Arbeitszeit, Jugendarbeitsschutz, Ausbildungspläne).
- Mitbestimmen bei Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Überwachung, Einstellung und Kündigung, Ausbildung.
- Anliegen von Beschäftigten entgegennehmen und vertreten, ohne dass der Betrieb erfährt, wer sich beschwert hat, wenn gewünscht.
- Betriebsvereinbarungen mit der Geschäftsleitung abschließen.
- Die JAV kümmert sich um Belange der unter 18-Jährigen und Azubis (Übernahme, Ausbildungsqualität, Überstunden, Berufsschule) und nimmt an Betriebsratssitzungen teil.
Warum es dir hilft
Als Azubi bist du in der schwächeren Position. JAV und Betriebsrat sind Ansprechpartner, wenn du Überstunden leistest, ausbildungsfremde Aufgaben bekommst, nicht ausgebildet wirst, Probleme mit Vergütung, Urlaub, Mobbing hast oder Übernahme ungewiss ist. Mitglieder haben besonderen Kündigungsschutz und unterliegen der Schweigepflicht, wenn du vertrauliche Dinge erzählst.
Mitmachen und wählen
Alle volljährigen Beschäftigten (und für die JAV Beschäftigte unter 18 sowie Azubis bis 25) dürfen wählen; die Wahlen finden alle zwei Jahre (JAV) bzw. vier Jahre (Betriebsrat) statt. Kandidieren kannst du, wenn du die Voraussetzungen erfüllst; das Amt ist ein Ehrenamt (Freistellung für Aufgaben und Schulungen). Wahlbeteiligung und Kandidaturen stärken die Vertretung.
Wenn es keinen Betriebsrat gibt
In kleinen Betrieben helfen Gewerkschaft (Beratung, Rechtsschutz), Kammer (Ausbildungsberatung), Berufsschule, Beratungsstellen (zum Beispiel „Faire Mobilität“, Arbeitnehmerkammern), Gewerbeaufsicht bei Gesundheits- und Jugendschutz. Du kannst auch mit Kolleginnen und Kollegen Anliegen gemeinsam vorbringen. Dokumentiere Vorfälle. Benachteiligung wegen der Wahrnehmung deiner Rechte ist verboten (Maßregelungsverbot).
Siehe auch: Jugendarbeitsschutzgesetz, Überstunden und Arbeitszeit, Ausbildungsvertrag, Relevante Gesetze in der IT-Ausbildung