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Krank in der Ausbildung: Krankmeldung, Attest und Lohnfortzahlung

Kurz: Wer krank ist, meldet sich sofort beim Betrieb ab und legt spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung vor; die Vergütung wird bis zu sechs Wochen weitergezahlt.

Genauer: Krankheiten gehören zum Leben. Für Azubis gelten dieselben Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes wie für alle Beschäftigten, dazu Besonderheiten bei Berufsschule und Prüfungen. Dies ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung; Zahlen und Regeln ändern sich und hängen von Branche, Tarifvertrag und Einzelfall ab. Bei Fragen helfen Ausbildungsberatung der Kammer, Betriebs-/Personalrat, JAV, Gewerkschaft oder Beratungsstellen.

Im Detail

Anzeige- und Nachweispflicht

  1. Unverzüglich melden: Sobald du merkst, dass du nicht kommen kannst, vor Arbeitsbeginn (Telefon, E-Mail oder wie im Betrieb üblich) Ausbilder/Vorgesetzte und bei Berufsschule auch die Schule informieren; mit voraussichtlicher Dauer.
  2. Ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU): Pflicht, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert, also spätestens am vierten Tag. Der Betrieb darf sie früher verlangen (laut Vertrag oder Weisung).
  3. Seit 2023 übermittelt die Arztpraxis die eAU elektronisch an die Krankenkasse; der Betrieb ruft sie dort ab. Du musst dich trotzdem selbst krankmelden und in der Regel den Arztbesuch zeitnah erledigen; bei Privatversicherten oder im Ausland gelten Besonderheiten.
  4. Bei Verlängerung: neue Bescheinigung.

Vergütung und Fristen

Bei Krankheit zahlt der Betrieb die Vergütung bis zu sechs Wochen weiter (Entgeltfortzahlung), danach das Krankengeld der Krankenkasse. Dieselbe Krankheit löst nicht immer erneut sechs Wochen aus (Regeln zur Fortsetzungserkrankung: erneute Zahlung nach sechs Monaten oder zwölf Monaten). Während der ersten vier Wochen des Ausbildungsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach EFZG, stattdessen greift das Krankengeld; vertraglich kann es mehr geben.

Berufsschule und Prüfungen

Bei Krankheit am Berufsschultag bitte Schule und Betrieb informieren und die Bescheinigung in beiden Stellen vorlegen (je nach Schulordnung). Versäumte Klausuren brauchen meist ein Attest, damit sie nachgeschrieben werden dürfen. Bei Abschlussprüfungen: Sofort die IHK/zuständige Stelle informieren, Attest vorlegen; Nachholtermin ist möglich. Fehlzeiten können das Berichtsheft und die Zulassung beeinflussen, wenn sie sehr hoch sind.

Tipps und Pflichten

  • Genesen heißt oft Rückkehr nach Ende der AU; bei Unsicherheit mit Arzt sprechen.
  • Arztbesuche möglichst außerhalb der Arbeitszeit; ist das nicht möglich, Betrieb informieren.
  • Krankenkasse: bei langer Krankheit Krankengeld beantragen; Beratung über Reha und Wiedereingliederung.
  • Bei psychischen Belastungen (Prüfungsangst, Mobbing, Überforderung) früh Hilfe suchen (Hausarzt, Ausbildungsberatung, Schulpsychologie, Telefonseelsorge).
  • Kündigung wegen Krankheit ist in der Ausbildung nach der Probezeit stark eingeschränkt. Dokumentiere Meldungen (E-Mail) und bewahre Bescheinigungen auf.

Siehe auch: Ausbildungsvergütung, Gesetzliche Krankenversicherung, Probezeit und Kündigung, Prüfungsangst