Gewerbeanmeldung und Selbstständigkeit
Kurz: Wer in Deutschland regelmäßig und mit Gewinnabsicht selbstständig arbeitet, muss meist ein Gewerbe anmelden. Freie Berufe sind davon ausgenommen und melden sich beim Finanzamt.
Genauer: Das Gewerbe meldet man beim Gewerbeamt der Gemeinde an (Kosten meist 20 bis 60 €). Danach kommen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, IHK-Mitgliedschaft und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Für Software- und Webprojekte gibt es Sonderfälle: Freiberuflich kann z. B. ein Programmierer sein, der ingenieurähnlich arbeitet.
Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Im Detail
- Steuerliche Erfassung: Der Fragebogen beim Finanzamt (ELSTER) legt Steuernummer, Umsatzsteuerart und Vorauszahlungen fest (Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)).
- Gewerbesteuer: Ein Freibetrag von 24.500 € Gewinn bei Einzelunternehmen, darüber wird sie fällig.
- Pflichten: Impressum (Impressum), Rechnungen (Rechnung schreiben (Pflichtangaben nach § 14 UStG)), Buchführung, Aufbewahrung (Aufbewahrungsfristen für Belege), Datenschutz (DSGVO: Grundsätze und Rechtsgrundlagen).
- Versicherungen: Betriebshaftpflicht, Krankenversicherung, Altersvorsorge.
- Kleingewerbe: Kein eigener Rechtsstatus, sondern ein Gewerbe mit kleinem Umfang.
- Rechtsform: Einzelunternehmen, GbR, UG (haftungsbeschränkt), GmbH.
- Trennung: Ein eigenes Geschäftskonto erleichtert die Buchhaltung (Haushaltsbuch).
Siehe auch: Kleinunternehmerregelung (§19 UStG), Umsatzsteuer: Steuersätze und Grundbegriffe