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Abschreibung (AfA) und Leasing

Kurz: Die Abschreibung (AfA, Absetzung für Abnutzung) verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Leasing ist Mieten mit regelmäßigen Raten statt Kaufen.

Genauer: Lineare AfA = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer in Jahren. Ein Notebook zu 1.200 € mit 3 Jahren Nutzungsdauer wird mit 400 € jährlich abgeschrieben. Die steuerlichen Nutzungsdauern gibt die AfA-Tabelle vor. Digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Software) können seit 2021 auf ein Jahr abgeschrieben werden.

Keine Steuerberatung, Regeln ändern sich.

Im Detail

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Bis zu einer Wertgrenze (800 € netto) sofort abschreibbar. Ein Sammelposten ist unter Bedingungen möglich.
  • Degressive AfA: Gleichbleibender Prozentsatz vom Restwert, höhere Abschreibung am Anfang (nur zeitlich begrenzt zulässig).
  • Leasing: Keine Kapitalbindung, planbare Raten, Rückgabe oder Kauf am Ende. Insgesamt oft teurer als Kauf.
  • Kauf mit Kredit: Zinsen, Eigentum, Restwert.
  • Buchwert: Anschaffungskosten minus bisherige Abschreibungen.
  • In der Prüfung: Vergleich Kauf, Kredit und Leasing mit Gesamtkosten.

Siehe auch: Amortisationsrechnung und TCO, Gewerbeanmeldung und Selbstständigkeit