Rechnung schreiben (Pflichtangaben nach § 14 UStG)
Kurz: Eine Rechnung in Deutschland braucht bestimmte Pflichtangaben, sonst kann der Empfänger die Vorsteuer verlieren und das Finanzamt beanstandet sie.
Genauer: Wichtig sind Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine einmalige fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, das Entgelt aufgeteilt nach Steuersätzen, der Steuerbetrag und ein Hinweis auf Steuerbefreiung, falls zutreffend.
Kontext bei uns: Der Rechnungs-Generator prüft diese Angaben live, rechnet Netto, USt, Brutto und Skonto, erzeugt ein PDF mit Zahlungs-QR-Code und mahnt bei Überfälligkeit.
Im Detail
Keine Steuerberatung.
Pflichtangaben
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden und des Empfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und Art der Lieferung oder Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (oder Leistungszeitraum)
- Entgelt nach Steuersätzen getrennt und im Voraus gewährte Minderungen (z. B. Skonto)
- Steuersatz und Steuerbetrag, oder ein Hinweis auf Steuerbefreiung
- Bei Kleinunternehmern der Hinweis, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird
Kleinbetragsrechnung
Bis 250 € brutto reichen weniger Angaben: Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Art der Leistung, Brutto-Betrag und Steuersatz.
E-Rechnung
Seit 2025 muss jedes Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können (Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD). Das Ausstellen wird schrittweise Pflicht. Ein PDF per E-Mail ist dann keine E-Rechnung mehr. Details: E-Rechnung.
Typische Fehler
- Rechnungsnummer doppelt oder mit Lücken.
- Leistungszeitpunkt fehlt.
- Falscher Steuersatz (19 %, 7 % oder 0 %).
Siehe auch: Aufbewahrungsfristen für Belege, Verzugszinsen und Mahnung