Verpackungsgesetz und Pfand
Kurz: Wer verpackte Waren an Endkunden in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister (LUCID) registrieren und sich an einem dualen System für die Entsorgung beteiligen.
Genauer: Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt für Hersteller, Händler und Onlineshops, die erstmals mit Ware befüllte Verpackungen an Privatkunden abgeben, also auch für Versandkartons und Füllmaterial. Man meldet die Mengen und zahlt Lizenzentgelte an ein duales System.
Keine Rechtsberatung.
Im Detail
- LUCID: Das Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Die Registrierungsnummer muss auf Verlangen vorliegen, Marktplätze prüfen sie.
- Lizenzierung: Verträge mit Anbietern wie Der Grüne Punkt, Interzero, Reclay (Mengen angeben).
- Pfand: Auf Einweg-Getränkeflaschen und -dosen (25 Cent) und Mehrwegflaschen (8 bis 15 Cent). Das Pfandlogo steht auf dem Etikett.
- Digitale Waren: Reine Downloads brauchen keine Verpackung, daher keine Lizenz.
- Elektro und Batterien: Eigene Regeln (Elektroschrott und Entsorgung).
- Bußgelder: Fehlende Registrierung kann teuer werden und Verkaufsverbote nach sich ziehen.
Siehe auch: Elektroschrott und Entsorgung, Gewerbeanmeldung und Selbstständigkeit