DSGVO: Grundsätze und Rechtsgrundlagen
Kurz: Die DSGVO regelt EU-weit, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage und muss mehreren Grundsätzen folgen.
Genauer: Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen, etwa Name, E-Mail, IP-Adresse oder Kennungen. Verarbeitung ist praktisch jeder Umgang damit: Erheben, Speichern, Auswerten, Weitergeben, Löschen.
Keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Einordnung.
Kontext bei uns: Die meisten Werkzeuge rechnen im Browser, ohne dass Daten an unseren Server gehen. Der Vorschlag für einen Datenschutz-Absatz dazu liegt als Entwurf vor und ist noch nicht in die Datenschutzerklärung eingebaut.
Im Detail
Grundsätze (Art. 5)
Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit, Rechenschaftspflicht.
Rechtsgrundlagen (Art. 6)
- Einwilligung: freiwillig, informiert, jederzeit widerrufbar (Einwilligung nach DSGVO).
- Vertrag: Verarbeitung ist für die Erfüllung nötig (z. B. Lieferadresse).
- Rechtliche Verpflichtung: z. B. Aufbewahrung von Rechnungen.
- Lebenswichtige Interessen, öffentliches Interesse.
- Berechtigtes Interesse: Abwägung zwischen Interesse des Verantwortlichen und Rechten der Person (Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)).
Besondere Kategorien (Art. 9)
Gesundheit, Herkunft, Religion, politische Meinung, Biometrie: grundsätzlich verboten, mit engen Ausnahmen (meist ausdrückliche Einwilligung).
Siehe auch: Betroffenenrechte nach DSGVO, Auftragsverarbeitung (AVV), Datenschutz-Folgenabschätzung