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Einwilligung nach DSGVO

Kurz: Eine Einwilligung ist die freiwillige, informierte, eindeutige und jederzeit widerrufbare Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für einen bestimmten Zweck.

Genauer: Vorangekreuzte Kästchen oder Schweigen genügen nicht. Die Person muss wissen, wer die Daten wofür verarbeitet. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung. Der Verantwortliche muss die Einwilligung nachweisen können.

Im Detail

  • Freiwilligkeit: Eine Leistung darf nicht von einer unnötigen Einwilligung abhängig gemacht werden (Kopplungsverbot).
  • Zweckbindung: Eine Einwilligung gilt nur für den genannten Zweck.
  • Kinder: Online-Dienste brauchen ab 16 Jahren (in Deutschland) die eigene Einwilligung, darunter die der Eltern.
  • Cookie-Banner: Für nicht notwendige Cookies und Tracker ist eine vorherige Einwilligung nötig (Cookie-Einwilligung (TDDDG)).
  • Nachweis: Wer, wann, welcher Text, welche Version.
  • Wann nicht einwilligen lassen: Wenn die Verarbeitung ohnehin für den Vertrag nötig ist, ist die Einwilligung die falsche Grundlage.

Siehe auch: DSGVO: Grundsätze und Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte nach DSGVO