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Betroffenenrechte nach DSGVO

Kurz: Wer von einer Datenverarbeitung betroffen ist, hat Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

Genauer: Anträge muss der Verantwortliche in der Regel innerhalb eines Monats beantworten. Die Auskunft umfasst die gespeicherten Daten, Zwecke, Empfänger, Speicherdauer und Herkunft. Das Recht auf Löschung gilt nicht, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Im Detail

  • Auskunft (Art. 15): Eine Kopie der Daten, unentgeltlich.
  • Berichtigung (Art. 16): Falsche Daten korrigieren.
  • Löschung (Art. 17): „Recht auf Vergessenwerden”, wenn Zweck entfallen, Einwilligung widerrufen oder Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
  • Einschränkung (Art. 18): Daten bleiben gespeichert, aber werden nicht genutzt.
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20): Daten in maschinenlesbarem Format erhalten (DSGVO-Datenexport (Art. 15-20)).
  • Widerspruch (Art. 21): Gegen Verarbeitung aus berechtigtem Interesse und Direktwerbung.
  • Beschwerde: Bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
  • Identität prüfen: Vor einer Auskunft muss sichergestellt sein, dass die richtige Person fragt.

Siehe auch: DSGVO: Grundsätze und Rechtsgrundlagen, Account-Löschung mit Einwandsfrist (Soft-Delete und Anonymisierung)