Datenschutz-Folgenabschätzung
Kurz: Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) prüft vorab, welche Risiken eine geplante Verarbeitung für die Rechte der Betroffenen hat, wenn das Risiko voraussichtlich hoch ist.
Genauer: Sie ist Pflicht bei systematischer Überwachung, umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder neuer Technologien mit hohem Risiko. Sie beschreibt die Verarbeitung, bewertet Notwendigkeit und Risiken und legt Schutzmaßnahmen fest.
Im Detail
- Wann: Aufsichtsbehörden veröffentlichen Listen (Muss-Listen) von Verarbeitungen, für die eine DSFA nötig ist.
- Inhalt: Beschreibung, Zweck, Notwendigkeit, Risiken, Maßnahmen.
- Ergebnis: Bleibt ein hohes Restrisiko, muss die Aufsichtsbehörde vorab konsultiert werden.
- Praxis: Für ein kleines Projekt mit wenigen, unkritischen Daten meist nicht nötig, aber eine kurze Risikoabwägung hilft.
Siehe auch: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design)