Kurz erklärt
Wer Schriftarten direkt von Google-Servern lädt, überträgt die IP-Adresse der Besucher an Google. Das kann gegen die DSGVO verstoßen.
Genauer
Das Landgericht München I sprach 2022 (Az. 3 O 17493/20) einem Website-Besucher 100 Euro Schadensersatz zu, weil eine Seite Google Fonts dynamisch eingebunden hatte, ohne dass er eingewilligt hatte.