Kurz erklärt
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt seit Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) und regelt Pflichten für digitale Dienste in Deutschland.
Genauer
Es setzt den DSA in Deutschland um. Die bekannte Impressumspflicht steht jetzt in § 5 DDG (früher § 5 TMG).