Kurz erklärt
Die gesetzliche Pflicht in Deutschland, auf einer Website unmittelbar erreichbar anzugeben, wer dahintersteht (Name, Adresse, Kontakt) — unabhängig davon, ob ein Gewerbe angemeldet ist.
Genauer
Entscheidend ist nicht “gewerblich” (= Gewerbeschein vorhanden), sondern “geschäftsmäßig” (= regelmäßig, dauerhaft, mit Außenwirkung für andere betrieben) — das wird von Gerichten breit ausgelegt und trifft z. B. auch kostenlose Seiten mit Nutzeraccounts. Die Angaben müssen laut Rechtsprechung “unmittelbar erreichbar” sein — kein Umweg über eine Anfrage, ein Formular oder ein Login, egal ob die Antwort von einem Menschen oder automatisiert kommt. Eine reine Postfach-Adresse reicht meist nicht; es braucht eine “ladungsfähige” Anschrift (wo man tatsächlich postalisch/rechtlich erreichbar ist) — dafür lassen sich bei Bedarf spezielle Businessadressen mieten, die echte Post entgegennehmen.