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Google Fonts und Datenschutz

Kurz: Wer Schriftarten direkt von Google-Servern lädt, überträgt die IP-Adresse der Besucher an Google. Das kann gegen die DSGVO verstoßen.

Genauer: Das Landgericht München I sprach 2022 (Az. 3 O 17493/20) einem Website-Besucher 100 Euro Schadensersatz zu, weil eine Seite Google Fonts dynamisch eingebunden hatte, ohne dass er eingewilligt hatte.

Im Detail

Was ist das Problem?

Beim dynamischen Einbinden fragt der Browser die Schrift bei fonts.googleapis.com ab. Dabei erhält Google die IP-Adresse. Eine Übermittlung in die USA braucht Rechtsgrundlage und Information.

Lösung

  • Lokal einbinden: Schriftdateien selbst hosten. Dann gibt es keine Verbindung zu Google. In Next.js geht das mit next/font (Download beim Build).
  • Oder eine Einwilligung einholen (Einwilligung).
  • In der Datenschutzerklärung den Einsatz nennen, falls Fonts doch von Dritten geladen werden.

Bei Emzett

Schriften werden vom eigenen Server ausgeliefert. Es erfolgt keine Verbindung zu Google Fonts. Siehe DSGVO, Tracking.

Siehe auch: DSGVO, Personenbezogene Daten, Tracking, Cookie-Einwilligung (TDDDG)