Kurz erklärt
Rechnungen und Buchungsbelege müssen Unternehmen in Deutschland meist acht Jahre aufbewahren, Geschäftsbriefe sechs Jahre. Privatpersonen haben kürzere Pflichten, sollten aber Belege für Garantie und Steuer aufheben.
Genauer
Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Seit 2025 gilt für Buchungsbelege die verkürzte Frist von acht Jahren (vorher zehn). Handels- und Geschäftsbriefe müssen sechs Jahre aufbewahrt werden.