Kurz erklärt
Zahlt jemand eine fällige Rechnung nicht, kann der Gläubiger mahnen und ab Verzug Zinsen und Kosten verlangen.
Genauer
Verzug tritt nach einer Mahnung ein, bei einer kalendermäßig bestimmten Frist oder 30 Tage nach Zugang der Rechnung (bei Verbrauchern nur mit Hinweis auf diese Folge). Der gesetzliche Zins liegt bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte, im Geschäftsverkehr (B2B) neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im B2B kommen 40 € Pauschale dazu (§ 288 BGB).