Kündigung erhalten: Was jetzt wichtig ist
Kurz: Nach einer Kündigung zählt jeder Tag, besonders wegen der dreiwöchigen Klagefrist beim Arbeitsgericht. Ruhe bewahren und die wichtigsten Schritte in der richtigen Reihenfolge angehen hilft, Fehler zu vermeiden.
Genauer: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden, sonst gilt sie meist als wirksam.
Im Detail
- Frist beachten: Die Drei-Wochen-Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung, nicht mit dem letzten Arbeitstag.
- Arbeitslosmeldung: Innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden, um Sperrzeiten zu vermeiden.
- Kündigungsschutzklage: Kann auch bei scheinbar aussichtsloser Lage sinnvoll sein, etwa um eine Abfindung zu verhandeln.
- Arbeitszeugnis: Anspruch auf ein wohlwollendes, wahres Zeugnis besteht unabhängig vom Kündigungsgrund (arbeitszeugnis-verstehen-und-bewerten).
- Resturlaub und Überstunden: Offene Ansprüche sollten schriftlich dokumentiert und eingefordert werden.
- Beratung: Gewerkschaften, Arbeitsrechtsberatungen oder spezialisierte Anwälte unterstützen bei der Einschätzung der Situation.
- Emotionale Seite: Eine Kündigung ist belastend, professionelle oder soziale Unterstützung kann helfen (resilienz-psychische-widerstandskraft).