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Kündigung erhalten: Was jetzt wichtig ist

Kurz: Nach einer Kündigung zählt jeder Tag, besonders wegen der dreiwöchigen Klagefrist beim Arbeitsgericht. Ruhe bewahren und die wichtigsten Schritte in der richtigen Reihenfolge angehen hilft, Fehler zu vermeiden.

Genauer: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden, sonst gilt sie meist als wirksam.

Im Detail

  • Frist beachten: Die Drei-Wochen-Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung, nicht mit dem letzten Arbeitstag.
  • Arbeitslosmeldung: Innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden, um Sperrzeiten zu vermeiden.
  • Kündigungsschutzklage: Kann auch bei scheinbar aussichtsloser Lage sinnvoll sein, etwa um eine Abfindung zu verhandeln.
  • Arbeitszeugnis: Anspruch auf ein wohlwollendes, wahres Zeugnis besteht unabhängig vom Kündigungsgrund (arbeitszeugnis-verstehen-und-bewerten).
  • Resturlaub und Überstunden: Offene Ansprüche sollten schriftlich dokumentiert und eingefordert werden.
  • Beratung: Gewerkschaften, Arbeitsrechtsberatungen oder spezialisierte Anwälte unterstützen bei der Einschätzung der Situation.
  • Emotionale Seite: Eine Kündigung ist belastend, professionelle oder soziale Unterstützung kann helfen (resilienz-psychische-widerstandskraft).