Befristete Arbeitsverträge verstehen
Kurz: Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung nötig ist. In Deutschland regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz, wann Befristungen zulässig sind.
Genauer: Man unterscheidet Befristungen mit und ohne Sachgrund.
Im Detail
- Sachgrundlose Befristung: Bis zu zwei Jahre ohne besonderen Grund möglich, danach muss entfristet oder beendet werden.
- Befristung mit Sachgrund: Zum Beispiel Vertretung, Projektarbeit oder Erprobung, hier sind längere oder wiederholte Befristungen möglich.
- Kettenbefristung: Mehrfache Befristungen ohne ausreichenden Sachgrund können unzulässig sein.
- Kündigung während der Befristung: Nur möglich, wenn der Vertrag eine ordentliche Kündigung ausdrücklich erlaubt.
- Rechte: Befristet Beschäftigte haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie unbefristet Beschäftigte.
- Übergang in Festanstellung: Häufige Praxis nach erfolgreicher Probezeit oder Projektende.
- Beratung: Bei Unsicherheiten können Gewerkschaften oder Arbeitsrechtsberatungen helfen (kuendigung-erhalten-was-jetzt-wichtig-ist).