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Befristete Arbeitsverträge verstehen

Kurz: Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung nötig ist. In Deutschland regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz, wann Befristungen zulässig sind.

Genauer: Man unterscheidet Befristungen mit und ohne Sachgrund.

Im Detail

  • Sachgrundlose Befristung: Bis zu zwei Jahre ohne besonderen Grund möglich, danach muss entfristet oder beendet werden.
  • Befristung mit Sachgrund: Zum Beispiel Vertretung, Projektarbeit oder Erprobung, hier sind längere oder wiederholte Befristungen möglich.
  • Kettenbefristung: Mehrfache Befristungen ohne ausreichenden Sachgrund können unzulässig sein.
  • Kündigung während der Befristung: Nur möglich, wenn der Vertrag eine ordentliche Kündigung ausdrücklich erlaubt.
  • Rechte: Befristet Beschäftigte haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie unbefristet Beschäftigte.
  • Übergang in Festanstellung: Häufige Praxis nach erfolgreicher Probezeit oder Projektende.
  • Beratung: Bei Unsicherheiten können Gewerkschaften oder Arbeitsrechtsberatungen helfen (kuendigung-erhalten-was-jetzt-wichtig-ist).