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Arbeitszeugnis verstehen und bewerten

Kurz: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf ein wohlwollendes, aber wahres Arbeitszeugnis nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Bestimmte Formulierungen gelten als Code für versteckte Kritik.

Genauer: Zeugnisse müssen wahr und zugleich „wohlwollend“ formuliert sein, ein Widerspruch, den die sogenannte Zeugnissprache auflöst.

Im Detail

  • Einfaches Zeugnis: Enthält nur Art und Dauer der Beschäftigung, ohne Bewertung.
  • Qualifiziertes Zeugnis: Bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten, der Regelfall bei Bewerbungen.
  • Zeugnissprache: Formulierungen wie „bemühte sich“ statt „erreichte“ gelten als verschlüsselte Kritik.
  • Notenskala: Grob vergleichbar mit Schulnoten, von „stets zur vollsten Zufriedenheit“ (sehr gut) abwärts.
  • Korrekturanspruch: Fehlerhafte oder unfaire Zeugnisse können außergerichtlich oder gerichtlich korrigiert werden.
  • Zwischenzeugnis: Kann auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses angefordert werden, etwa vor einem Vorgesetztenwechsel.
  • Eigene Prüfung: Bewerbende sollten eigene Zeugnisse kritisch gegenlesen, bevor sie sie weiterverwenden (kuendigung-erhalten-was-jetzt-wichtig-ist).