Der Bundespräsident: Amt und Aufgaben
Kurz: Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Das Amt ist vor allem repräsentativ, hat aber in einigen Situationen auch wichtige verfassungsrechtliche Befugnisse.
Genauer: Das Grundgesetz hat das Amt bewusst mit begrenzter politischer Macht ausgestattet, auch als Lehre aus der Weimarer Republik. Die Tagespolitik bestimmen Bundestag und Bundesregierung.
Im Detail
- Wahl: Gewählt wird nicht vom Volk direkt, sondern von der Bundesversammlung. Sie besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen Mitgliedern, die von den Landesparlamenten bestimmt werden.
- Amtszeit: Eine Amtszeit dauert fünf Jahre; eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal möglich. Wählbar ist, wer Deutscher ist und mindestens 40 Jahre alt.
- Repräsentation: Das Staatsoberhaupt vertritt Deutschland völkerrechtlich, empfängt Staatsgäste, unternimmt Staatsbesuche und hält Reden zu wichtigen Anlässen.
- Gesetze ausfertigen: Bundesgesetze treten erst in Kraft, nachdem sie unterzeichnet und verkündet wurden. Dabei prüft das Staatsoberhaupt, ob sie verfassungsgemäß zustande gekommen sind, und kann die Unterschrift in seltenen Fällen verweigern.
- Regierungsbildung: Es schlägt dem Bundestag eine Person zur Wahl als Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler vor und ernennt anschließend die Gewählte sowie auf deren Vorschlag die Ministerinnen und Minister.
- Auflösung des Bundestages: Nur in eng geregelten Fällen, etwa wenn keine Kanzlermehrheit zustande kommt oder eine Vertrauensfrage scheitert, kann es den Bundestag auflösen und damit Neuwahlen ermöglichen.
- Weitere Rechte: Dazu gehören das Begnadigungsrecht für Verurteilte in bestimmten Fällen, die Ernennung von Bundesrichtern und Bundesbeamten sowie die Verleihung von Orden.
- Überparteilichkeit: Wer das Amt innehat, lässt eine Parteimitgliedschaft üblicherweise ruhen und soll über den Parteien stehen. Amtssitz ist das Schloss Bellevue in Berlin.
- Zusammenhang: Im Zusammenspiel mit Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht bildet das Amt einen Teil des Verfassungsgefüges (bundestag-aufgaben-und-arbeitsweise, bundesrat-die-laenderkammer, bundesverfassungsgericht-aufgaben-und-verfahren).