Der Bundesrat: die Vertretung der Länder
Kurz: Über den Bundesrat wirken die 16 Bundesländer an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Er ist ein eigenes Verfassungsorgan neben dem Bundestag.
Genauer: Der Bundesrat wird nicht direkt gewählt. Seine Mitglieder sind Mitglieder der Landesregierungen, die von ihrem jeweiligen Land entsandt werden.
Im Detail
- Stimmenverteilung: Jedes Land hat je nach Einwohnerzahl drei bis sechs Stimmen. Große Länder haben damit mehr Gewicht, kleine Länder aber verhältnismäßig mehr, als ihrer Bevölkerung entspräche.
- Einheitliche Abgabe: Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden. Uneinige Koalitionen in einem Land enthalten sich deshalb oft, was bei vielen Abstimmungen wie eine Nein-Stimme wirkt.
- Zustimmungsgesetze: Bei Gesetzen, die die Länder besonders betreffen, etwa bei bestimmten Steuern oder der Verwaltung durch die Länder, ist die Zustimmung des Bundesrates zwingend nötig.
- Einspruchsgesetze: Bei den übrigen Gesetzen kann der Bundesrat Einspruch einlegen, den der Bundestag mit einer entsprechenden Mehrheit überstimmen kann.
- Vermittlungsausschuss: Sind sich Bundestag und Bundesrat nicht einig, kann ein gemeinsamer Ausschuss aus Mitgliedern beider Organe einen Kompromiss suchen.
- Grundgesetzänderungen: Für eine Änderung des Grundgesetzes braucht es eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat.
- Eigene Initiativen: Der Bundesrat kann selbst Gesetzentwürfe in den Bundestag einbringen.
- Präsidentschaft: Das Amt des Bundesratspräsidenten wechselt jährlich zwischen den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Der Bundesratspräsident vertritt bei Bedarf den Bundespräsidenten.
- Zusammenhang: Der Bundesrat ist ein Kernstück des Föderalismus und wirkt eng mit dem Bundestag zusammen (foederalismus-und-staatsaufbau-in-deutschland, bundestag-aufgaben-und-arbeitsweise).