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Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung

Kurz: Schönheitsreparaturen sind kleinere Renovierungen wie Streichen, Tapezieren und Lackieren. Ob der Mieter sie bezahlen muss, hängt vom Mietvertrag und der aktuellen Rechtsprechung ab.

Genauer: Viele Klauseln sind unwirksam, etwa starre Fristen oder Endrenovierung unabhängig vom Zustand. Dann trägt der Vermieter die Kosten.

Im Detail

  • Übergabe unrenoviert: Wurde die Wohnung ohne Renovierung übergeben, darf der Vermieter meist keine Renovierung verlangen.
  • Starre Fristen: „Alle drei Jahre streichen“ ohne Rücksicht auf den Zustand ist oft unwirksam.
  • Farbwahl: Pauschale Vorgaben („weiß“) während des Mietverhältnisses sind in der Regel nicht zulässig.
  • Nicht dazu gehören: Instandhaltung von Heizung, Rohren oder Fenstern ist Sache des Vermieters.
  • Rat: Vertrag prüfen lassen, bevor Sie viel Geld ausgeben (mietvertrag-die-wichtigsten-punkte-vor-der-unterschrift, wohnungsuebergabe-und-protokoll).