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Mietspiegel und Mietpreisbremse

Kurz: Der Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete einer Stadt an. Die Mietpreisbremse begrenzt in angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Neuvermietung auf höchstens zehn Prozent über dieser Vergleichsmiete.

Genauer: Beide sollen Mieter vor überhöhten Mieten schützen. Die Bremse gilt nur in Gebieten, die die Länder ausweisen.

Im Detail

  • Mietspiegel: Eine Übersicht üblicher Mieten nach Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr. Qualifizierte Mietspiegel haben besondere Beweiskraft.
  • Ausnahmen der Bremse: Neubauten ab Oktober 2014, umfassend modernisierte Wohnungen und wenn die Vormiete schon höher war.
  • Rüge: Mieter können zu hohe Miete rügen und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.
  • Mieterhöhung im Bestand: Sie darf die Vergleichsmiete und eine Kappungsgrenze (meist 20 % in drei Jahre) nicht überschreiten.
  • Auskunft: Städte und Mietervereine veröffentlichen die Mietspiegel (kuendigungsfristen-im-mietverhaeltnis).