Kündigungsfristen im Mietverhältnis
Kurz: Mieter können eine Wohnung mit drei Monaten Frist zum Monatsende kündigen. Für Vermieter verlängert sich die Frist mit der Dauer des Mietverhältnisses.
Genauer: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Empfänger sein, damit sie für den übernächsten Monatsende gilt.
Im Detail
- Mieter: Immer drei Monate, unabhängig von der Mietdauer.
- Vermieter: Drei Monate bis fünf Jahre, sechs Monate bis acht Jahre, danach neun Monate. Eine Kündigung braucht einen gesetzlichen Grund.
- Schriftform: Die Kündigung muss unterschrieben und schriftlich erfolgen. E-Mail genügt nicht.
- Zugang beweisen: Einwurf-Einschreiben oder Boten mit Zeugen.
- Befristete Verträge und Staffelmiete: Besondere Regeln können gelten, prüfen Sie den Vertrag (eigenbedarfskuendigung, wohnungsuebergabe-und-protokoll).