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Kündigungsfristen im Mietverhältnis

Kurz: Mieter können eine Wohnung mit drei Monaten Frist zum Monatsende kündigen. Für Vermieter verlängert sich die Frist mit der Dauer des Mietverhältnisses.

Genauer: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Empfänger sein, damit sie für den übernächsten Monatsende gilt.

Im Detail

  • Mieter: Immer drei Monate, unabhängig von der Mietdauer.
  • Vermieter: Drei Monate bis fünf Jahre, sechs Monate bis acht Jahre, danach neun Monate. Eine Kündigung braucht einen gesetzlichen Grund.
  • Schriftform: Die Kündigung muss unterschrieben und schriftlich erfolgen. E-Mail genügt nicht.
  • Zugang beweisen: Einwurf-Einschreiben oder Boten mit Zeugen.
  • Befristete Verträge und Staffelmiete: Besondere Regeln können gelten, prüfen Sie den Vertrag (eigenbedarfskuendigung, wohnungsuebergabe-und-protokoll).