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Eigenbedarfskündigung

Kurz: Der Vermieter darf eine Wohnung kündigen, wenn er sie für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. Er muss den Bedarf konkret begründen.

Genauer: Das Gesetz verlangt ein berechtigtes Interesse. Eine vorgeschobene Begründung kann zu Schadenersatz führen.

Im Detail

  • Form: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe nennen.
  • Fristen: Je länger das Mietverhältnis dauert, desto länger die Kündigungsfrist (drei, sechs oder neun Monate, kuendigungsfristen-im-mietverhaeltnis).
  • Härtefall: Mieter können widersprechen, etwa bei hohem Alter, schwerer Krankheit oder wenn kein Ersatzwohnraum zu finden ist.
  • Sperrfrist: Bei umgewandelten Eigentumswohnungen gilt eine Kündigungssperrfrist.
  • Hilfe: Frühzeitig Rat bei einem Mieterverein oder Anwalt holen. Nicht ohne Prüfung ausziehen.