Eigenbedarfskündigung
Kurz: Der Vermieter darf eine Wohnung kündigen, wenn er sie für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. Er muss den Bedarf konkret begründen.
Genauer: Das Gesetz verlangt ein berechtigtes Interesse. Eine vorgeschobene Begründung kann zu Schadenersatz führen.
Im Detail
- Form: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe nennen.
- Fristen: Je länger das Mietverhältnis dauert, desto länger die Kündigungsfrist (drei, sechs oder neun Monate, kuendigungsfristen-im-mietverhaeltnis).
- Härtefall: Mieter können widersprechen, etwa bei hohem Alter, schwerer Krankheit oder wenn kein Ersatzwohnraum zu finden ist.
- Sperrfrist: Bei umgewandelten Eigentumswohnungen gilt eine Kündigungssperrfrist.
- Hilfe: Frühzeitig Rat bei einem Mieterverein oder Anwalt holen. Nicht ohne Prüfung ausziehen.