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Fahrverbot und Führerscheinentzug: Der Unterschied

Kurz: Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Nebenstrafe von meist ein bis drei Monaten, nach der der Führerschein automatisch zurückgegeben wird. Der Führerscheinentzug ist dagegen eine dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis, die neu beantragt werden muss.

Genauer: Beide Maßnahmen werden meist nach Verkehrsverstößen verhängt, unterscheiden sich aber erheblich in Dauer und rechtlichen Folgen.

Im Detail

  • Fahrverbot: Wird meist bei Ordnungswidrigkeiten wie erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt und dauert in der Regel zwischen einem und drei Monaten.
  • Führerscheinentzug: Erfolgt meist bei Straftaten wie Trunkenheitsfahrt oder wiederholten gravierenden Verstößen und entzieht die Fahrerlaubnis unbefristet.
  • Neue Prüfung nötig: Nach einem Führerscheinentzug muss meist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestanden und die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
  • Automatische Rückgabe: Nach Ablauf eines Fahrverbots erhält man den Führerschein ohne weitere Prüfung automatisch zurück.
  • Viermonatsfrist wählen: Bei einem Fahrverbot kann man oft den Zeitpunkt innerhalb von vier Monaten selbst wählen, etwa um den Urlaub zu nutzen.
  • Punkte im Fahreignungsregister: Beide Maßnahmen gehen häufig mit Punkten einher, die bei Erreichen bestimmter Schwellen weitere Konsequenzen auslösen.
  • Berufliche Folgen: Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, da die Folgen erheblich sein können (bussgeld-und-punkte-in-flensburg, organspendeausweis-und-entscheidung).