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Hausarzt und Überweisung: so funktioniert der Weg zum Facharzt

Kurz: Die Hausarztpraxis ist für viele gesundheitliche Fragen die erste Anlaufstelle. Sie behandelt selbst oder überweist bei Bedarf an eine Fachärztin oder einen Facharzt.

Genauer: In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich die freie Arztwahl unter den Praxen mit Kassenzulassung. Eine Überweisung ist nicht für jeden Facharztbesuch Pflicht, sie hilft aber bei der Abstimmung und ist für manche Leistungen und Terminwege nötig.

Im Detail

  • Rolle der Hausarztpraxis: Hausärztinnen und Hausärzte kennen oft die Krankengeschichte, kümmern sich um häufige Beschwerden, Vorsorge und Impfungen und behalten den Überblick über Befunde verschiedener Praxen.
  • Die Überweisung: Mit einem Überweisungsschein schickt die Praxis Sie gezielt zu einer Fachrichtung und gibt meist eine Fragestellung oder Vorbefunde mit.
  • Direkter Zugang: Einige Fachrichtungen, etwa Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Zahnmedizin, können gesetzlich Versicherte in der Regel auch ohne Überweisung aufsuchen.
  • Wann eine Überweisung nötig ist: Für bestimmte Leistungen, zum Beispiel Labor- oder Röntgenuntersuchungen bei einer anderen Praxis, wird meist eine Überweisung verlangt; die Praxis oder Ihre Krankenkasse sagt Ihnen, was im Einzelfall gilt.
  • Hausarztzentrierte Versorgung: Viele Krankenkassen bieten freiwillige Hausarztprogramme an, bei denen Sie sich verpflichten, zuerst Ihre gewählte Hausarztpraxis aufzusuchen.
  • Terminvermittlung: Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, erreichbar über die Rufnummer 116117 oder online, helfen bei der Suche nach Facharztterminen, besonders mit einer Überweisung mit Dringlichkeitsvermerk.
  • Versichertenkarte mitbringen: Zu jedem Praxisbesuch gehört die elektronische Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse; bei einer Überweisung sollten Sie auch vorhandene Befunde mitnehmen.
  • Gut vorbereitet: Notieren Sie vorab Beschwerden, seit wann sie bestehen und welche Medikamente Sie nehmen, damit im Gespräch nichts vergessen wird.
  • Im Notfall: Bei lebensbedrohlichen Beschwerden wie Atemnot, Brustschmerzen oder Bewusstlosigkeit wählen Sie sofort den Notruf 112 statt auf einen Praxistermin zu warten (gesetzliche-krankenversicherung-leistungen-beitrag-und-familienversicherung, erste-hilfe-grundlagen).