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Open-Source-Lizenzen: GPL, MIT und Apache

Kurz: Eine Lizenz regelt, was man mit fremdem Quellcode tun darf. Die häufigsten freien Lizenzen unterscheiden sich vor allem darin, ob abgeleitete Werke ebenfalls frei bleiben müssen (Copyleft) oder nicht.

Permissive Lizenzen

Du darfst fast alles tun, auch in geschlossener Software verwenden. Pflicht: Lizenztext und Urheberhinweis mitgeben.

  • MIT: sehr kurz und einfach.
  • BSD (2 oder 3 Klauseln): ähnlich, die 3. Klausel verbietet die Werbung mit dem Namen der Autoren.
  • Apache 2.0: wie MIT, aber mit ausdrücklicher Patentlizenz und Regeln zur Kennzeichnung von Änderungen.

Copyleft-Lizenzen

Wer das Werk verändert und weitergibt, muss es unter derselben Lizenz und mit Quellcode weitergeben.

  • GPL (v2, v3): starkes Copyleft. Gilt für das ganze abgeleitete Programm. Der Linux-Kernel steht unter GPLv2.
  • LGPL: schwächer, vor allem für Bibliotheken: Programme dürfen die Bibliothek nutzen, ohne selbst frei werden zu müssen, wenn sie austauschbar bleibt.
  • AGPL: wie GPL, gilt aber auch, wenn die Software nur über ein Netzwerk angeboten wird (Webdienste).
  • MPL 2.0: Copyleft pro Datei.

Weitere Dinge, die man oft verwechselt

  • Public Domain / CC0: Verzicht auf Rechte, soweit das Recht es erlaubt.
  • Creative Commons (CC BY, CC BY-SA …) sind für Texte, Bilder, Musik gedacht, nicht für Software.
  • „Open Source“ ist nicht „kostenlos“: Man darf Geld verlangen, muss aber den Quellcode teilen (bei Copyleft).
  • Dein eigener Code ohne Lizenz ist nicht frei: Ohne Lizenz dürfen andere ihn nicht verwenden.

Praxis

Vor dem Einbinden einer Bibliothek die Lizenz lesen und mit der eigenen vereinbaren. Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Siehe auch Open Source, Urheberrecht und Lizenzen bei eigenen Projekten.

Siehe auch: Geschichte von Linux und GNU