Widerruf und Kündigung bei digitalen Abos
Kurz: Wer digitale Abos anbietet oder bucht, sollte den Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung kennen. Der Widerruf macht den Vertrag rückgängig, die Kündigung beendet ihn für die Zukunft.
Widerruf
Verbraucher haben bei Verträgen im Internet in der Regel 14 Tage Zeit zum Widerruf, ohne Grund. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, aber nur, wenn der Anbieter ordnungsgemäß belehrt hat (sonst bis zu 12 Monate und 14 Tage länger).
Besonderheit bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen: Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn
- der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter sofort mit der Leistung beginnt,
- er bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert bzw. bei Dienstleistungen, dass es nach vollständiger Erbringung erlischt,
- und der Anbieter dies bestätigt hat.
Deshalb zeigen Shops vor der Zahlung ein Kästchen mit diesem Hinweis. Bei einem Abo gilt das für den begonnenen Zeitraum. Siehe Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten (§ 356 Abs. 5 BGB).
Kündigung
- Laufzeit und Frist stehen im Vertrag. Verträge mit Verbrauchern, die sich stillschweigend verlängern, sind nach einer Laufzeit nur noch mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 BGB), gültig für Verträge seit März 2022.
- Kündigungsbutton: Wer online Verträge mit Verbrauchern anbietet, die man dort abschließen kann, muss auch eine leicht auffindbare Kündigung anbieten, mit zwei Klicks und Bestätigungsseite (§ 312k BGB). Der Button heißt „Verträge hier kündigen“.
- Eine Kündigung braucht keine Begründung; eine Bestätigung mit Datum muss der Anbieter sofort zusenden.
Praktische Tipps für Anbieter
- Widerrufsbelehrung und Zustimmungsfeld pflegen.
- Kündigungsbutton gut sichtbar halten und testen.
- Erinnerung vor Verlängerung, das spart Streit und Rückbuchungen.
Praktische Tipps für Kunden
Probe- und Gratis-Abos im Kalender notieren und rechtzeitig kündigen. Zahlungen bei Streit zuerst mit dem Anbieter klären, dann Bank/Verbraucherzentrale. Keine Rechtsberatung.
Siehe auch: Verträge und AGB für kleine Gründer