Trainingsdaten, Urheberrecht und Datenschutz bei KI
Kurz: KI-Modelle werden mit riesigen Datenmengen trainiert, oft aus dem Internet. Das wirft Fragen zu Urheberrecht, Persönlichkeitsrechten und Datenschutz auf, die Gerichte und Gesetzgeber gerade klären.
Genauer: Zwei Ebenen: Dürfen Daten zum Training verwendet werden? Und: Was passiert mit Daten, die Nutzer in ein Modell eingeben?
Im Detail
- Text- und Data-Mining: In der EU erlaubt das Urheberrecht die automatische Analyse von Werken, Rechteinhaber können widersprechen (Opt-out, etwa über robots.txt oder Metadaten).
- Klagen: Autoren, Bildagenturen, Musiklabels und Verlage klagen gegen Anbieter. Entscheidungen fallen unterschiedlich aus.
- Ausgaben: Modelle können seltene Trainingstexte teilweise wörtlich wiedergeben (Memorierung).
- Personenbezogene Daten: Die DSGVO gilt auch für Trainingsdaten. Auskunfts- und Löschrechte sind schwer umzusetzen, wenn Wissen in Gewichten steckt.
- Eingaben der Nutzer: Manche Anbieter nutzen Chats zum Training, wenn man nicht widerspricht. Nie Passwörter, Gesundheitsdaten oder Geschäftsgeheimnisse in fremde Dienste eingeben, siehe ki-assistenten-sinnvoll-und-sicher-nutzen.
- Lokale Modelle: Laufen ohne Datenabfluss auf dem eigenen Rechner, siehe gguf-und-llama.cpp.
- Lizenzen: Offene Gewichte haben eigene Lizenzen, siehe offene-modelle-und-ihre-lizenzen.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung.
Siehe auch: EU AI Act und Regeln für KI, Datenschutz im Kleingewerbe