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Rechnung als Kleinunternehmer

Kurz: Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und schreiben einen Hinweis auf die Befreiung auf die Rechnung, zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Genauer: Die übrigen Pflichtangaben einer Rechnung gelten weiter: Name und Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt, Betrag. Kleinunternehmer sind von der Pflicht befreit, E-Rechnungen auszustellen, müssen sie aber empfangen können.

Im Detail

  • Hinweis: „Kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund § 19 UStG.“ oder ähnlich.
  • Rechnungsnummer: fortlaufend, eindeutig, ohne Lücken.
  • Kleinbetragsrechnung: Bis 250 Euro gelten vereinfachte Angaben.
  • Aufbewahrung: Ausgangsrechnungen 8 Jahre.
  • Falsch ausgewiesene Steuer: Wer trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie dem Finanzamt.
  • Vorlagen: Das Rechnungs-Werkzeug auf dieser Seite erstellt Rechnungen mit Kleinunternehmer-Hinweis.

Siehe auch: Rechnung schreiben (Pflichtangaben nach § 14 UStG), E-Rechnung