Kleinunternehmer: Grenzen und Wechsel zur Regelbesteuerung
Kurz: Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und führen keine ab. Die Grenzen liegen seit 2025 bei 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wer sie überschreitet, wird regelbesteuert.
Genauer: Maßgeblich ist der Nettoumsatz. Die 25.000-Euro-Grenze bezieht sich auf das Vorjahr, die 100.000-Euro-Grenze auf das laufende Jahr: Wird sie im Lauf des Jahres überschritten, endet die Befreiung sofort. Man kann auch freiwillig zur Regelbesteuerung optionieren, dann ist man mindestens fünf Jahre daran gebunden.
Im Detail
- Vorteil: Weniger Bürokratie, keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, Preise ohne Aufschlag.
- Nachteil: Keine Vorsteuer aus Einkäufen abziehbar, im B2B-Geschäft manchmal weniger attraktiv.
- Option: Sinnvoll bei hohen Anfangsinvestitionen (z. B. teures Equipment) und vorsteuerabzugsberechtigten Kunden.
- Rechnung: Ohne USt-Ausweis und mit Hinweis (Rechnung als Kleinunternehmer).
- Gründungsjahr: Im Gründungsjahr zählt der zu erwartende Umsatz.
Siehe auch: Kleinunternehmerregelung (§19 UStG), Vorsteuerabzug