Gewerbesteuer und Freibetrag
Kurz: Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag. Einzelunternehmer haben einen Freibetrag von 24.500 Euro. Bei kleinen Gewinnen fällt deshalb keine Gewerbesteuer an.
Genauer: Die Steuer berechnet sich aus Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde. Vom Gewerbeertrag werden 24.500 Euro abgezogen, danach rechnet das Finanzamt den Messbetrag aus. Das Finanzamt erlässt den Messbescheid, die Gemeinde den Gewerbesteuerbescheid. Ein Teil der gezahlten Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet.
Im Detail
- Erklärung: Gewerbetreibende geben in der Regel eine Gewerbesteuererklärung ab, auch wenn nichts zu zahlen ist.
- Hebesatz: Wird von der Gemeinde festgelegt, mindestens 200 %.
- Freiberufler: zahlen keine Gewerbesteuer (Gewerbe oder freier Beruf?).
- Kein Zusammenhang mit der IHK: IHK-Beitrag und Gewerbesteuer sind getrennt.
- Praxis: Wer unter 24.500 Euro Gewerbeertrag bleibt, zahlt nichts, sollte aber trotzdem die Erklärung abgeben.
Siehe auch: Einkommensteuer für Kleingewerbe, IHK-Mitgliedschaft und Beitrag