Gewerbe oder freier Beruf?
Kurz: Ein Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnabsicht, soweit sie kein freier Beruf, keine Urproduktion und keine Verwaltung eigenen Vermögens ist. Freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Architekten, Künstler) melden sich nicht beim Gewerbeamt an.
Genauer: Die Unterscheidung ist steuerlich wichtig: Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer (mit Freibetrag) und sind IHK-Mitglied, Freiberufler nicht. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. Der Katalogberuf nach § 18 EStG (z. B. Ingenieur, Journalist, Lehrer) oder eine ähnliche Tätigkeit spricht für den freien Beruf.
Im Detail
- Merkmale Gewerbe: selbstständig, nachhaltig, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr.
- Freier Beruf: persönliche, eigenverantwortliche, fachlich unabhängige Leistung höherer Art, oft mit besonderer Ausbildung.
- Grenzfälle: Webdesign, Programmierung, Nachhilfe: je nach Umfang und Ausbildung Gewerbe oder freiberuflich. Im Zweifel fragt man das Finanzamt.
- Folgen: Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer und IHK-Beitrag gibt es nur beim Gewerbe.
- Für Minderjährige: Auch für freiberufliche Tätigkeiten braucht ein Minderjähriger die Zustimmung der Eltern und ggf. des Familiengerichts.
Siehe auch: Gewerbesteuer und Freibetrag, Gewerbeanmeldung und Selbstständigkeit