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DAC7 und Plattform-Meldepflichten: Was Vinted, eBay und Co. melden

Kurz: Seit 2023 müssen Online-Plattformen Verkäufer-Daten und Einnahmen an die Finanzbehörden melden, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden; das ersetzt nicht die eigene Steuerpflicht.

Genauer: Die EU-Richtlinie DAC7 (in Deutschland: Plattformen-Steuertransparenzgesetz, PStTG) verpflichtet Plattformen (Verkaufsportale, Vermietungsportale, Vermittlung von Dienstleistungen), Informationen über Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, das sie an die Finanzämter weitergibt. Dies ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung; Regeln ändern sich, prüfe sie bei Finanzamt, IHK oder Beratung.

Im Detail

Wer ist betroffen?

Anbieter, die über Plattformen verkaufen, vermieten, Dienste anbieten oder Verkehrsmittel vermieten. Meldepflicht besteht bei mindestens 30 Verkäufen im Jahr oder Einnahmen über 2.000 Euro für Waren (Grenzen gelten pro Plattform und Jahr). Für Vermietung von Immobilien und für Dienstleistungen gelten andere Regeln (Immobilien: alle melden; Dienstleistungen: Bagatellgrenzen nach Art). Es gibt Ausnahmen (zum Beispiel unter 30 Verkäufen und 2.000 Euro).

Was wird gemeldet?

Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer (oder Geburtsdatum), Konto/IBAN, Anzahl der Transaktionen und Gesamtbetrag je Quartal, Gebühren und Provisionen. Plattformen fordern dich deshalb zur Angabe der Steuer-ID auf (sonst Sperre des Kontos). Die Meldung erfolgt jährlich.

Was bedeutet das für dich?

  • Die Meldung ist kein Steuerbescheid. Ob Einnahmen steuerpflichtig sind, entscheidet das Steuerrecht: Privatverkäufe von gebrauchten Alltagsgegenständen sind meist nicht steuerbar (Ausnahmen: Spekulationsfrist bei bestimmten Gegenständen wie Schmuck, Kunst, Sammlermünzen oder bei Gewerbsmäßigkeit).
  • Wer gewerblich handelt, muss Einnahmen angeben (Einkommensteuer, Gewerbe, Umsatzsteuer).
  • Das Finanzamt kann bei Meldung nachfragen. Gib wahrheitsgemäße Daten an und führe Aufzeichnungen (Einkaufsbelege, Verkaufsübersicht).
  • Bei Plattformen im Ausland gelten ähnliche Meldungen in der EU.

Praxis

  1. Steuer-ID in der Plattform hinterlegen (steht auf dem Steuerbescheid oder Schreiben vom Bundeszentralamt).
  2. Verkäufe dokumentieren: Artikel, Einkaufspreis, Verkaufspreis, Datum.
  3. Bei hoher Zahl oder Gewinnabsicht Gewerbe prüfen (siehe Artikel zu privat/gewerblich).
  4. Bei Zweifeln Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfe (nur Arbeitnehmer, keine Gewerbetreibenden) nutzen.
  5. Nicht in Panik verfallen: Privatverkäufe aus dem eigenen Haushalt sind in der Regel unproblematisch. Datenschutz: Plattformen nutzen die Daten für die Pflichtmeldung; Rechte nach DSGVO bleiben.

Siehe auch: Privat oder gewerblich verkaufen, Steuernummer, Steuer-ID, W-IdNr., Einkommensteuer für Kleingewerbe, Belege und GoBD