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Antrag ans Familiengericht: Aufbau und Inhalt

Kurz: Der Antrag an das Familiengericht ist formlos. Er nennt das Kind, beschreibt das geplante Gewerbe und erklärt, dass Schule oder Ausbildung nicht leiden. Beide Eltern unterschreiben.

Genauer: Weil es kein amtliches Formular gibt, entscheidet die Qualität der Beschreibung. Das Gericht will in kurzer Zeit verstehen, was das Kind vorhat, welches Risiko besteht und warum es dem Kind nützt. Ein klarer, ehrlicher Text von einer Seite genügt oft.

Im Detail

  • Adressat: Amtsgericht (Familiengericht) am Wohnort des Kindes.
  • Kopf: Name, Geburtsdatum und Anschrift des Kindes, Namen der Eltern.
  • Inhalt: Art des Gewerbes, Beginn, erwarteter Umsatz und Gewinn, Zeitaufwand pro Woche, Kapitalbedarf.
  • Schule und Ausbildung: Wie wird der Betrieb damit vereinbar? Z. B. nur am Wochenende, keine Arbeit in der Prüfungszeit.
  • Risiko: Kleine Einkäufe, keine Kredite, keine Mitarbeiter, ggf. Haftpflichtversicherung.
  • Unterschriften: beider sorgeberechtigter Eltern, dazu Einverständnis und Kopien der Ausweise.
  • Anlagen: Kurzbeschreibung, grobe Einnahmen-Ausgaben-Schätzung, ggf. Geburtsurkunde.

Siehe auch: Familiengerichtliche Genehmigung, Businessplan für Kleingründer