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Amtsgericht, Familiengericht und Rechtspfleger

Kurz: Das Amtsgericht ist das unterste ordentliche Gericht. Eine Abteilung davon ist das Familiengericht, das sich unter anderem um Angelegenheiten von Kindern kümmert. Viele Genehmigungen bearbeitet ein Rechtspfleger.

Genauer: Familiengerichte entscheiden über Sorgerecht, Umgang, Unterhalt und viele Genehmigungen für Minderjährige. Je nach Verfahren entscheidet ein Richter oder ein Rechtspfleger. Rechtspfleger sind besonders ausgebildete Beamte, die bestimmte Aufgaben selbstständig erledigen, darunter viele Vormundschafts- und Genehmigungssachen.

Im Detail

  • Zuständigkeit: meist das Amtsgericht am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes. Welches das ist, zeigt das Gerichtsverzeichnis auf justiz.de.
  • Kontakt: Telefonische Auskunft der Geschäftsstelle reicht meist, um den Ablauf zu klären.
  • Anwaltszwang: Für einen solchen Antrag besteht in der Regel keiner. Man darf ihn selbst stellen.
  • Beschluss: Der Beschluss ist ein schriftliches Ergebnis. Gegen eine Ablehnung kann man in der Regel Beschwerde einlegen, mit einer Frist.
  • Zweigstellen: In Bayern gibt es neben den Amtsgerichten teilweise Zweigstellen. Frage nach der richtigen Anlaufstelle.

Siehe auch: Familiengerichtliche Genehmigung, Antrag ans Familiengericht: Aufbau und Inhalt