Minijob und Nebenjob neben der Ausbildung
Kurz: Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung bis zu einer Verdienstgrenze; neben einer Ausbildung ist ein Nebenjob erlaubt, aber meist anzeigepflichtig und genehmigungsbedürftig.
Genauer: Viele Azubis und Schüler verdienen sich etwas dazu. Dabei gelten Regeln für den Verdienst (Minijob-Grenze), für die Arbeitszeit (Jugendarbeitsschutz) und für die Ausbildung selbst (Nebentätigkeit im Ausbildungsvertrag).
Im Detail
Minijob-Grenze
Ein Minijob bleibt bis zu einem Monatsverdienst, der sich nach dem Mindestlohn richtet (Mindestlohn × 130 ÷ 3), versicherungsfrei in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Grenze liegt 2026 bei etwa 603 € im Monat und ändert sich mit dem Mindestlohn. Beschäftigte zahlen in der Regel Beiträge zur Rentenversicherung, können sich davon aber befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben.
Neben der Ausbildung
Im Ausbildungsvertrag steht oft, dass eine Nebentätigkeit dem Betrieb gemeldet oder genehmigt werden muss. Der Ausbildungsbetrieb darf sie untersagen, wenn sie die Ausbildung beeinträchtigt (Ruhezeiten, Konkurrenz, Zeit für Berufsschule). Die Gesamtarbeitszeit darf die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten, bei Minderjährigen gelten Jugendarbeitsschutzgesetz (maximal 8 Stunden am Tag, 40 pro Woche, bestimmte Ruhezeiten).
Mehrere Jobs und Steuern
Wer neben der Ausbildung einen Minijob hat, muss ihn bei der Steuer berücksichtigen. Pauschal versteuerte Minijobs lösen meist keine Lohnsteuer beim Arbeitnehmer aus, die Einkünfte aus Ausbildung sind aber normal steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ein Minijob wird mit einer Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, wenn es mehr als einer ist, was zur Sozialversicherungspflicht führen kann.
Praktisch
- Vertrag schriftlich verlangen (Arbeitszeit, Lohn, Urlaub, Krankheit).
- Mindestlohn und Urlaubsanspruch gelten auch im Minijob.
- Lohnfortzahlung bei Krankheit und bezahlter Urlaub stehen zu.
- Wenn der Verdienst zu stark steigt, ändern sich Abgaben, Kindergeld- und Familienversicherungsgrenzen können betroffen sein.
- Bei Schwierigkeiten helfen Gewerkschaft, Arbeitsagentur oder Minijob-Zentrale.
Siehe auch: Jugendarbeitsschutzgesetz, Ausbildungsvertrag, Lohnabrechnung lesen, Kindergeld und Einkünfte des Kindes