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Strompreis Grundpreis und Arbeitspreis

Kurz: Der Strompreis besteht aus einem festen Grundpreis (Euro pro Jahr oder Monat) und einem Arbeitspreis (Cent pro Kilowattstunde).

Genauer: Der Grundpreis fällt immer an, auch wenn man nichts verbraucht. Der Arbeitspreis gilt für jede verbrauchte kWh. Wer wenig verbraucht, sollte auf den Grundpreis achten, wer viel verbraucht, auf den Arbeitspreis.

Kontext bei uns: Im Strom-Werkzeug trägt man beide Werte ein und bekommt Kosten pro Monat, Jahres-Hochrechnung und den richtigen Abschlag.

Im Detail

  • Gesamtpreis: Jahreskosten = Grundpreis + Verbrauch × Arbeitspreis. Der „Durchschnittspreis” je kWh ist Jahreskosten ÷ Verbrauch.
  • Bestandteile: Beschaffung und Vertrieb, Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Nur ein Teil davon ist vom Anbieter beeinflussbar.
  • Vergleich: Immer Jahreskosten bei dem eigenen Verbrauch vergleichen, nicht nur den Arbeitspreis.
  • Preisgarantie: Eine Garantie schützt vor Erhöhungen des Energieanteils, nicht vor staatlichen Umlagen.
  • Preiserhöhung: Der Anbieter muss sie mit Frist ankündigen, Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht (Kündigungsfrist und automatische Verlängerung).

Siehe auch: Kilowattstunde (kWh), Abschlagszahlung und Nachzahlung bei Strom und Gas