Kündigungsfrist und automatische Verlängerung
Kurz: Die Kündigungsfrist sagt, wie lange vor Vertragsende man kündigen muss. Verlängert sich ein Vertrag automatisch, entsteht eine Frist, die man leicht verpasst.
Genauer: Wer zu spät kündigt, ist meist für die nächste Laufzeit gebunden. Für Verbraucherverträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt: Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen.
Kontext bei uns: Der Kündigungs-Radar rechnet aus Laufzeit-Ende, Verlängerung und Frist das letzte Kündigungsdatum aus und erinnert per Kalender-Datei. Er erstellt auch einen Entwurf für das Kündigungsschreiben (keine Rechtsberatung).
Im Detail
Keine Rechtsberatung.
Fristen richtig lesen
- Frist zum Laufzeitende: „drei Monate zum Monatsende” heißt: spätestens am Tag vor dem Beginn der letzten drei Monate zugehen.
- Zugang zählt: Maßgeblich ist, dass die Kündigung beim Anbieter ankommt, nicht dass man sie abschickt.
- Form: Für Verbraucher reicht bei neuen Verträgen oft Textform (E-Mail). Der Anbieter darf keine strengere Form verlangen als der Vertrag selbst.
- Kündigungsbutton: Online abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse müssen eine leicht auffindbare Kündigungsmöglichkeit auf der Website haben (Kündigungsbutton (§ 312k BGB)).
Sonderkündigungsrechte
- Preiserhöhung, Umzug, Leistungsänderung oder Tod können außerordentliche Kündigungen erlauben.
- Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, wenn eine Fortsetzung unzumutbar ist.
Tipps
- Kündigungsdatum direkt nach dem Abschluss in den Kalender eintragen.
- Kündigung per Einschreiben oder mit Bestätigungsmail sichern.
- Eingangsbestätigung aufheben.
Siehe auch: Garantie und Gewährleistung, Abo-Falle erkennen