Abschlagszahlung und Nachzahlung bei Strom und Gas
Kurz: Statt jeden Monat nach Verbrauch zu zahlen, überweist man monatliche Abschläge. Einmal im Jahr wird mit dem echten Verbrauch abgerechnet, die Differenz ist Guthaben oder Nachzahlung.
Genauer: Der Abschlag ist eine Schätzung auf Basis des Vorjahres. Ist der Abschlag zu niedrig, entsteht eine hohe Nachzahlung. Ist er zu hoch, hat der Anbieter dein Geld länger als nötig. Ein passender Abschlag ist ungefähr (Jahreskosten) ÷ 12.
Kontext bei uns: Das Strom-Werkzeug rechnet aus Zählerständen die Hochrechnung und zeigt, ob der eingetragene Abschlag zu niedrig, passend oder zu hoch ist.
Im Detail
- Anpassen: Du darfst den Abschlag bei Preisänderungen oder geändertem Verbrauch (neue Wärmepumpe, Home-Office) an den Anbieter melden.
- Zählerstand selbst ablesen: Wer regelmäßig meldet, vermeidet Schätzungen und Überraschungen.
- Prüfen: Auf der Jahresabrechnung stehen Vorjahresverbrauch, Preise und geleistete Abschläge. Bei Abweichungen reklamieren.
- Frist: Jahresabrechnungen müssen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (bei Mietnebenkosten: Nebenkostenabrechnung prüfen).
- Nachzahlung nicht möglich? Mit dem Anbieter Ratenzahlung vereinbaren, bevor die Mahnung kommt (Verzugszinsen und Mahnung).
Siehe auch: Strompreis Grundpreis und Arbeitspreis, Kilowattstunde (kWh)