Praktikum: Rechte, Pflichten und Bezahlung
Kurz: Ein Praktikum dient dem Lernen, nicht der billigen Arbeit; ob es bezahlt werden muss, hängt von Art und Dauer ab.
Genauer: Praktika gibt es zur Berufsorientierung, als Pflichtteil von Schule oder Studium oder zur Vorbereitung auf eine Ausbildung. Sie unterscheiden sich vom Arbeitsverhältnis, weil der Lernzweck im Vordergrund steht. Seit dem Mindestlohngesetz gibt es klare Regeln, wann bezahlt werden muss.
Im Detail
Arten und Mindestlohn
- Pflichtpraktikum (vorgeschrieben von Schule oder Hochschule): kein Mindestlohn.
- Orientierungspraktikum bis drei Monate zur Berufsfindung oder vor dem Studium: kein Mindestlohn.
- Freiwilliges Praktikum zur Berufs- oder Studienfeldorientierung bis drei Monate: kein Mindestlohn, ab mehr als drei Monaten Mindestlohn für die gesamte Zeit.
- Einstiegsqualifizierung (EQ): geförderte Maßnahme vor der Ausbildung mit Vergütung.
- Praktikum nach der Ausbildung oder in Vollzeit mit Arbeitsaufgaben ist oft ein Arbeitsverhältnis.
Praktikumsvertrag
Der Betrieb muss die wesentlichen Bedingungen schriftlich festhalten: Lernziele, Dauer, tägliche Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub. Es besteht Anspruch auf ein Zeugnis (Praktikumsbescheinigung). Bei Minderjährigen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit begrenzten Arbeitszeiten. Praktikanten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
Typische Probleme
Praktikanten werden manchmal wie normale Arbeitskräfte eingesetzt (Kopieren, Kaffee, dauernde Vertretung). Lernziele sollten erkennbar sein, ein Betreuer benannt werden. Wer Aufgaben erhält, die nicht zum Berufsbild passen, kann das ansprechen und notfalls bei der Schule oder Beratungsstellen melden. Ein „Praktikum“ ohne Lernanteil und ohne Lohn ist ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz.
Tipps
- Frühzeitig bewerben und das Berufsbild genau ansehen.
- Im Gespräch fragen, welche Aufgaben du übernehmen wirst.
- Dokumentation führen, aus der sich später Wissen für Bewerbungen ziehen lässt.
- Kontakte pflegen: Viele Ausbildungsplätze entstehen aus Praktika.
- Bei Fragen helfen Schule, Berufsberatung und Gewerkschaften. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Siehe auch: Jugendarbeitsschutzgesetz, Duale Ausbildung, Arbeitszeitgesetz