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Ausbildung abbrechen oder wechseln: Was gilt?

Kurz: In der Probezeit kann der Azubi jederzeit ohne Frist kündigen; danach nur mit vier Wochen Frist, wenn die Ausbildung ganz aufgegeben oder der Beruf gewechselt wird, oder per Aufhebungsvertrag.

Genauer: Nicht jede Ausbildung passt. Wer unzufrieden ist, hat mehrere Möglichkeiten, ohne dass die Zukunft verbaut ist. Wichtig sind Fristen, Schriftform und der Blick auf Folgen, etwa für Kindergeld, Sozialversicherung und die Anrechnung bisheriger Zeiten.

Im Detail

Probezeit

Die Probezeit dauert ein bis vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Nach der Probezeit

Der Azubi kann mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Tätigkeit ausbilden lassen will. Der Grund ist schriftlich anzugeben. Wer nur den Betrieb wechseln möchte, aber denselben Beruf weitermachen, kann nicht einfach kündigen. Dann hilft ein Aufhebungsvertrag, dem beide Seiten zustimmen, oder eine Kündigung aus wichtigem Grund (zum Beispiel schwere Pflichtverletzungen des Betriebs). Der Ausbildungsbetrieb darf nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

Wechseln statt abbrechen

Bei Problemen im Betrieb hilft zuerst das Gespräch mit dem Ausbilder, dann die Ausbildungsberatung der Kammer (IHK oder HWK), die auch bei Konflikten vermittelt. Ein Wechsel des Betriebs in dasselbe Berufsbild lässt bisherige Ausbildungszeit meist anrechnen. Die Kammer hilft auch mit Ausbildungsplatzbörsen. Gründe wie Mobbing, fehlende Anleitung oder ausbildungsfremde Tätigkeiten sollten dokumentiert werden.

Folgen und Hilfen

Vor einer Kündigung sollte der nächste Schritt feststehen, damit keine Lücke entsteht (Kindergeld und Familienversicherung hängen oft an der Ausbildung). Bei Minderjährigen sind die Eltern beteiligt. Die Arbeitsagentur berät zur Berufsberatung, zu Nachvermittlung und zu Hilfen wie Berufsausbildungsbeihilfe. Der Abbruch ist keine Schande: Viele finden danach einen besser passenden Weg. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Siehe auch: Probezeit und Kündigung, Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsvertrag, Zuständige Stelle (IHK)