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Verjährung im Alltag: Wann Ansprüche erlöschen

Kurz: Nach Ablauf einer Frist kann man eine Forderung nicht mehr gegen den Willen des Schuldners durchsetzen; die Regelfrist beträgt drei Jahre.

Genauer: Die Verjährung sorgt für Rechtsfrieden: Niemand soll ewig mit alten Forderungen rechnen müssen. Der Anspruch erlischt nicht, aber der Schuldner darf die Leistung verweigern, wenn er sich auf die Verjährung beruft (Einrede). Wer trotzdem zahlt, kann das Geld nicht zurückfordern.

Im Detail

Regelverjährung

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon wusste (oder grob fahrlässig nicht wusste). Beispiel: Eine Rechnung vom März 2025 verjährt am 31. Dezember 2028.

Andere Fristen

  • Mängelansprüche beim Kauf: in der Regel zwei Jahre ab Ablieferung (bei Bauwerken fünf).
  • Rechtskräftig festgestellte Ansprüche (Urteil, Vollstreckungsbescheid): 30 Jahre.
  • Schadensersatz für Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit: 30 Jahre ab dem Ereignis bei Unkenntnis.
  • Höchstfristen von 10 oder 30 Jahren unabhängig von der Kenntnis.
  • Arbeitsrecht: Ausschlussfristen im Vertrag oder Tarifvertrag können deutlich kürzer sein (oft 3 bis 6 Monate).

Hemmung und Neubeginn

Die Frist läuft nicht weiter (Hemmung), solange etwa verhandelt wird oder wenn Klage oder Mahnbescheid zugestellt werden. Sie beginnt neu (§ 212 BGB), wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt (Teilzahlung, Bitte um Aufschub) oder eine Vollstreckung beantragt wird. Daher sollte man bei alten Forderungen vorsichtig sein, etwas anzuerkennen, bevor man Rat eingeholt hat.

Praktisch

  • Frühzeitig mahnen und die Frist im Kalender führen, wenn du etwas forderst.
  • Bei alten Forderungen prüfen, ob sie verjährt sind, und die Einrede ausdrücklich erheben (schriftlich).
  • Verjährung gilt nicht für alle Arten (zum Beispiel Steuerschuld hat eigene Fristen, Zahlungsverzug hängt am Anspruch).
  • Belege so lange aufbewahren, wie Ansprüche möglich sind. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Siehe auch: Verzugszinsen und Mahnung, Garantie und Gewährleistung, Aufbewahrungsfristen für Belege